DATEV-Export
Direkter Export zu DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt – ohne manuelle Datenübertragung
Steuern Sie die Arbeitszeiterfassung für 50 bis 249 Mitarbeiter digital und revisionssicher – mit direktem DATEV-Export für LODAS & Lohn und Gehalt, Betriebsratskonformität gemäß § 87 BetrVG und automatischer Einhaltung der gesetzlichen Zeiterfassungspflicht. HRTime wächst mit Ihrem Unternehmen – starten Sie jetzt mit einer kostenlosen 45-Minuten-Demo.
weniger HR-Verwaltungsaufwand im Mittelstand
Jahre Erfahrung mit mittelständischen Betrieben
durchschnittliche Einführungszeit im Mittelstand
Kundenzufriedenheit bei mittelständischen Kunden
DATEV-Schnittstelle
100% DSGVO-konform
Made in Germany
20+ Jahre Erfahrung
Pflicht 2026-konform
Mittelständische Unternehmen stehen heute vor einer doppelten Herausforderung: Wachsende Belegschaften, zunehmende Regulierung und die Zeiterfassungspflicht erhöhen den Druck auf HR-Abteilungen – während Excel-Tabellen und papierbasierte Stundennachweise längst an ihre Grenzen stoßen. Gleichzeitig fehlt im Mittelstand oft das Budget für aufwendige Enterprise-Lösungen.
HRTime schließt diese Lücke: Als spezialisierte Zeiterfassungslösung für 50 bis 249 Mitarbeiter bietet HRTime alle Funktionen, die mittelständische Betriebe wirklich brauchen – inklusive direktem DATEV-Export für LODAS und Lohn und Gehalt, mehrstufiger Urlaubsverwaltung, gesetzlicher Pausenüberwachung und Betriebsratskonformität gemäß § 87 BetrVG. Einrichtung in 2 Tagen statt 2 Monaten.
Mit HRTime reduzieren mittelständische Unternehmen ihren HR-Verwaltungsaufwand um durchschnittlich 40 %, eliminieren manuelle Abrechnungsfehler und sind für die elektronische Zeiterfassungspflicht optimal vorbereitet – ohne unnötige Enterprise-Komplexität.
Direkter Export zu DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt – ohne manuelle Datenübertragung
Elektronische Zeiterfassung nach ArbZG – Übergangsfristen für den Mittelstand automatisch eingehalten
Starten Sie mit 50 Mitarbeitern – HRTime wächst automatisch mit Ihrem Unternehmen
§ 87 BetrVG-konform ab Werk – transparente Mitarbeiterkonten für Betriebsvereinbarungen
Bis zu 5 Niederlassungen zentral verwalten – ideal für wachsende Mittelständler
In 2 Tagen produktiv – persönlicher Einführungssupport ohne Projekt-Overhead
Viele mittelständische Unternehmen verwalten ihre Arbeitszeiten noch mit Excel oder Stundenzetteln. Was das kostet – an Zeit, Geld und Compliance-Risiko – zeigt dieser Vergleich.
Ob Werkstatt, Büro oder Außendienst – HRTime bietet für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen die passende Erfassungsmethode. Alle Methoden synchronisieren Daten in Echtzeit und lassen sich für verschiedene Standorte und Arbeitszeitmodelle kombinieren.
Ideal für: Servicetechniker, Handwerker, Pflegekräfte und alle Mitarbeiter ohne festen Schreibtisch
Ideal für: Fertigungsbetriebe, Werkstätten, Lager und Mitarbeiter im Schichtbetrieb
Ideal für: Personalabteilung, Lohnbuchhaltung, Teamleiter mit Genehmiger-Rolle und Homeoffice-Mitarbeiter
Auch im Mittelstand arbeiten immer mehr Teams hybrid oder im Homeoffice. HRTime ermöglicht die standortunabhängige Zeiterfassung per Browser oder Smartphone – mit denselben rechtlichen Standards wie für Präsenzmitarbeiter. Die Selbsteinstempelung wird protokolliert, kann bei Bedarf vom Teamleiter korrigiert und für den DATEV-Export freigegeben werden. So erfüllen Sie die Zeiterfassungspflicht auch für Homeoffice-Beschäftigte lückenlos – ohne Mehraufwand.
Von der Erstberatung bis zum produktiven Betrieb: Im Mittelstand dauert die HRTime-Einführung durchschnittlich 2 Werktage – inklusive DATEV-Anbindung und Schulung aller Mitarbeiter. Kein aufwendiges IT-Projekt, kein Projekt-Overhead.
In einem 30-minütigen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Anforderungen: Arbeitszeitmodelle, Standorte, DATEV-Setup und ob ein Betriebsrat zu berücksichtigen ist. Danach konfigurieren wir HRTime vollständig nach Ihren Vorgaben – Abteilungen, Urlaubskonten, Pausenregelungen und Genehmigungsworkflows inklusive.
Wir verbinden HRTime mit Ihrem DATEV-System (LODAS oder Lohn und Gehalt) und importieren Ihre Mitarbeiterstammdaten – entweder per CSV-Upload oder direkt aus DATEV. Bestehende Urlaubskonten und Arbeitszeiten werden vollständig übernommen. Alle Terminals werden eingerichtet und getestet.
Nach einer kurzen Schulung Ihrer Teamleiter und HR-Mitarbeiter geht HRTime in den Live-Betrieb. Ihre Mitarbeiter können sofort stempeln – per App, Terminal oder Browser. Unser Mittelstand-Support-Team steht Ihnen bei allen Fragen per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Keine versteckten Kosten, kein Projektteam nötig.
HRTime bietet mittelständischen Unternehmen genau die Funktionen, die sie wirklich brauchen – ohne unnötige Enterprise-Komplexität, aber mit allem, was für Wachstum, Compliance und DATEV-Integration im Mittelstand entscheidend ist.
Direkter Export zu DATEV LODAS und Lohn und Gehalt – vollautomatisch, fehlerfrei, ohne manuelle Nacharbeit.
Sekundengenaue Erfassung von Kommen, Gehen und Pausen – per App, Terminal oder Browser in Echtzeit.
Online-Antrag, digitale Genehmigung und automatische Urlaubskonto-Buchung für alle Mitarbeiter.
§ 87 BetrVG-konform ab Werk – Mitarbeiterkonten transparent und datenschutzkonform einsehbar.
Elektronische Zeiterfassung nach BAG-Urteil und geplantem ArbZG – Übergangsfrist für 50–249 MA eingehalten.
Automatische Erkennung, digitale Genehmigung durch Teamleiter und transparentes Stundenkonto.
Automatische Pausenüberwachung gemäß ArbZG – Hinweis bei Unterschreitung der Mindestpause.
Bis zu 5 Niederlassungen in einem System – Mitarbeiterwechsel zwischen Standorten unkompliziert.
Vorgefertigte Berichte für Lohnabrechnung, Betriebsrat, HR und Controlling – auf Knopfdruck.
Drag-and-Drop-Schichtplan mit Berücksichtigung von Verfügbarkeiten und Arbeitszeitkonten.
Zeiten auf Projekte und Kostenstellen buchen – ideal für dienstleistende Mittelständler.
Alle Daten in deutschen Rechenzentren, TLS-verschlüsselt – vollständig DSGVO-konform.
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Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Der BMAS-Referentenentwurf vom April 2023 (bisher nicht verabschiedet) sieht für mittelständische Betriebe mit 50–249 Mitarbeitern eine Übergangsfrist von 2 Jahren nach Inkrafttreten für die elektronische Umsetzung vor. Wer einen Betriebsrat hat, muss zusätzlich das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beachten. Bei Verstößen gegen das ArbZG (z. B. Höchstarbeitszeit, Ruhezeitverstöße) drohen bis zu 30.000 € Bußgeld pro Fall.
Der BMAS-Referentenentwurf sieht vor, die elektronische Zeiterfassungspflicht mit der Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu verknüpfen – und damit die Grundlage für flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit zu schaffen. Auch Vertrauensarbeitszeit bleibt im Mittelstand zulässig, erfordert aber bereits heute eine lückenlose Arbeitszeitdokumentation (BAG 2022). Für Unternehmen mit DATEV als Lohnbuchhaltungssystem ist eine direkte Schnittstelle zur Zeiterfassung besonders empfehlenswert – sie vermeidet Fehler und spart wöchentlich Stunden an manueller Nacharbeit.
Mit HRTime erfüllen mittelständische Betriebe alle gesetzlichen Anforderungen automatisch: elektronische Erfassung, revisionssichere Speicherung, DATEV-Export und Betriebsratskonformität – ohne aufwendige IT-Projekte.
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Basierend auf dem EuGH-Urteil vom Mai 2019 entschied das BAG im September 2022, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Der BMAS-Referentenentwurf vom April 2023 (bisher nicht verabschiedet) sieht gestaffelte Übergangsfristen für die elektronische Umsetzung vor: Betriebe mit 50–249 Mitarbeitern sollen 2 Jahre nach Inkrafttreten erhalten. Betriebe mit Betriebsrat müssen zusätzlich § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beachten.
Weitere Informationen: BMAS – Arbeitszeitschutz
Die Zeiterfassungspflicht basiert auf dem EuGH-Urteil C-55/18 (2019) und dem BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 (2022). Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Größe – müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch dokumentieren. Bei ArbZG-Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 Euro pro Fall (§ 22 Abs. 2 ArbZG).
Laut BMAS-Referentenentwurf vom April 2023 (bisher nicht verabschiedet) ist für mittelständische Betriebe mit 50–249 Mitarbeitern eine Übergangsfrist von 2 Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen, um auf elektronische Zeiterfassung umzustellen. Betriebe über 250 Mitarbeiter sollen nur 1 Jahr, Kleinstbetriebe bis zu 5 Jahre erhalten.
Ab 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden. Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat, besitzt er gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung der Zeiterfassung. HRTime bietet Betriebsräten transparente Einsicht und konfigurierbare Datenschutzeinstellungen.
Für mittelständische Betriebe mit DATEV als Lohnbuchhaltungssystem ist eine direkte Zeiterfassungsschnittstelle entscheidend. HRTime exportiert Arbeitszeitdaten direkt zu DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt – revisionssicher, fehlerfrei und vollautomatisch mit jedem Lohnabrechnungslauf.
Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Die Verarbeitung ist auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Arbeitsvertrag) zulässig. HRTime speichert alle Daten ausschließlich in deutschen Rechenzentren, TLS-verschlüsselt, mit rollenbasiertem Zugriffsschutz.
Mittelständische Betriebe brauchen keine Enterprise-Komplexität – aber volle Funktionalität: DATEV-Export, digitale Urlaubsverwaltung, Betriebsratskonformität, gesetzliche Pausenerfassung und skalierbare Multi-Standort-Verwaltung. HRTime bietet all das ab 4.50 € pro Mitarbeiter/Monat.
Der BMAS-Referentenentwurf vom April 2023 sieht vor, die elektronische Zeiterfassung gesetzlich zu verankern und gleichzeitig den Wechsel von der täglichen Höchstarbeitszeit zu einer wöchentlichen Grenze von 48 Stunden zu ermöglichen. Der Entwurf wurde bisher nicht verabschiedet – der aktuelle Koalitionsvertrag sieht jedoch eine Neuregelung vor. Für mittelständische Betriebe bedeutet das: Wer jetzt auf eine digitale Zeiterfassung wie HRTime setzt, ist bereits vorbereitet und rechtlich auf der sicheren Seite – unabhängig davon, wann das Gesetz in Kraft tritt.
Das BAG (Az. 1 ABR 22/21) verpflichtete alle Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Mittelständische Betriebe mit 50–249 Mitarbeitern erhalten laut BMAS-Referentenentwurf 2 Jahre Übergangsfrist für die Umstellung auf elektronische Systeme.
Sobald ein Betriebsrat besteht, hat er ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Wahl des Zeiterfassungssystems. HRTime unterstützt Betriebsvereinbarungen durch transparente Mitarbeiterkonten und konfigurierbare Datenschutzstufen.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz – etwa bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder fehlender Dokumentation von Mehrarbeit – kosten bis zu 30.000 Euro pro Fall (§ 22 ArbZG). Bei fehlenden Arbeitszeitnachweisen liegt die Beweislast im Streitfall beim Arbeitgeber – ein hohes Risiko in Überstundenstreitigkeiten. HRTime dokumentiert lückenlos und revisionssicher.
Vertrauensarbeitszeit bleibt auch im Mittelstand erlaubt – aber die Arbeitszeit muss trotzdem erfasst werden. Mit HRTime und DATEV-Export wird die Lohnabrechnung vollautomatisch, ohne dass Vertrauensarbeitszeit eingeschränkt werden muss.
Zusammengefasst für den Mittelstand: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits seit dem BAG-Beschluss 2022. Der BMAS-Referentenentwurf sieht für Betriebe mit 50–249 Mitarbeitern eine 2-jährige Übergangsfrist für die elektronische Umsetzung vor. Betriebsräte müssen bei der Systemwahl einbezogen werden. Der DATEV-Export spart monatlich Stunden manueller Arbeit. Wer jetzt auf HRTime setzt, ist rechtlich abgesichert und administrativ entlastet.
Erfahren Sie, wie mittelständische Betriebe aus Produktion, Handel und Dienstleistung von HRTime profitieren – mit DATEV-Export und Zeiterfassungspflicht-Compliance.
„Seit wir HRTime nutzen, läuft die Lohnabrechnung über DATEV fehlerfrei und ohne Nacharbeit. Mein Steuerberater bekommt die Daten per Klick – das hat uns den Monatsabschluss enorm erleichtert."
„Mit mehreren Filialen war die Arbeitszeiterfassung früher ein Chaos aus Excel-Tabellen. HRTime hat uns eine zentrale Übersicht über alle Standorte gegeben – und die Lohndaten gehen direkt an DATEV, ohne manuellen Aufwand."
„Als der Betriebsrat die Zeiterfassung mitgestalten wollte, war HRTime die perfekte Lösung. Transparente Arbeitskonten für jeden Mitarbeiter, datenschutzkonforme Auswertungen – und wir sind für die Zeiterfassungspflicht bestens aufgestellt."
HRTime bietet für mittelständische Unternehmen drei klar strukturierte Pakete: Lite ab 4.50 €, Pro ab 5.70 € und Premium ab 7.90 € pro Mitarbeiter/Monat – jeweils inklusive DATEV-Export. Ab 50 Mitarbeitern profitieren Sie von attraktiven Staffelpreisen. Mindestlaufzeit 12 Monate, kein Einrichtungsaufwand, persönlicher Einführungssupport inklusive.
Von der Bäckerei-Kette über den Maschinenbaubetrieb bis zum Pflegedienst – HRTime passt sich den spezifischen Arbeitszeitmodellen, Schichtplänen und DATEV-Anforderungen Ihrer Branche an.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu DATEV-Export, Betriebsrat-Konformität, Übergangsfristen und Einführung
Ja – die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung gilt bereits seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) für alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Form der Erfassung (elektronisch oder analog) ist gesetzlich noch nicht abschließend geregelt. Der BMAS-Referentenentwurf vom April 2023 (bisher nicht verabschiedet) sieht für mittelständische Betriebe mit 50–249 Mitarbeitern eine Übergangsfrist von 2 Jahren nach Inkrafttreten für die elektronische Umsetzung vor. Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Der BMAS-Referentenentwurf vom April 2023 (bisher nicht verabschiedet) sieht gestaffelte Übergangsfristen für die elektronische Zeiterfassung vor: Großunternehmen ab 250 Mitarbeitern sollen 1 Jahr nach Inkrafttreten erhalten, mittelständische Betriebe mit 50–249 Mitarbeitern 2 Jahre und Betriebe mit 10–49 Mitarbeitern bis zu 5 Jahre. Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sollen weiterhin nicht-elektronisch erfassen dürfen. Die Übergangsfristen beziehen sich nur auf die elektronische Umsetzung – die Pflicht zur Zeiterfassung selbst gilt bereits jetzt aufgrund des BAG-Beschlusses 2022.
Ja, HRTime bietet einen direkten Export zu DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt. Mit jedem Lohnabrechnungslauf werden die erfassten Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaubs- und Fehlzeiten vollautomatisch an DATEV übergeben – ohne manuelle Dateneingabe oder CSV-Zwischenschritt. Damit sparen mittelständische Betriebe typischerweise 4–8 Stunden Verwaltungsarbeit pro Monat. Die DATEV-Schnittstelle wird im Rahmen der kostenlosen Einführungsberatung konfiguriert und getestet.
Wenn Ihr Betrieb einen Betriebsrat hat, gilt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern überwachen können. Das BAG hat klargestellt, dass der Betriebsrat zwar kein Initiativrecht bei der Frage "ob" (da die Zeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben ist), wohl aber ein Mitbestimmungsrecht beim "wie" hat. HRTime unterstützt Betriebsvereinbarungen durch transparente Mitarbeiterkonten und konfigurierbare Datenschutzeinstellungen.
Ja, Vertrauensarbeitszeit bleibt als Arbeitszeitmodell auch nach 2026 zulässig. Allerdings muss die Arbeitszeit trotzdem lückenlos dokumentiert werden – der Arbeitgeber bleibt für die korrekte Erfassung verantwortlich, kann die Aufzeichnungspflicht aber an die Mitarbeiter delegieren. Mit HRTime können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst eintragen – der Teamleiter prüft und genehmigt digital. So bleibt Vertrauensarbeitszeit möglich und die Zeiterfassungspflicht wird trotzdem erfüllt.
Cloud-basierte Zeiterfassungslösungen für den Mittelstand kosten in der Regel zwischen 4 und 12 Euro pro Mitarbeiter und Monat. HRTime bietet drei Pakete: Lite ab 4.50 €, Pro ab 5.70 € und Premium ab 7.90 € pro Mitarbeiter/Monat – jeweils inklusive DATEV-Export und Support. Ab 50 Mitarbeitern gelten Staffelpreise. Optional sind Zeiterfassungsterminals hinzubuchbar. Die Einrichtungsgebühr wird individuell nach Projektumfang und Mitarbeiteranzahl berechnet. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und ist 3 Monate vor Ablauf kündbar.
Bei HRTime beträgt die durchschnittliche Einführungszeit für mittelständische Betriebe 2 Werktage – deutlich schneller als die 4–8 Wochen, die Enterprise-Systeme in Großunternehmen benötigen. Der Ablauf: Tag 1 – Konfiguration, DATEV-Anbindung und Import der Mitarbeiterstammdaten. Tag 2 – Kurzschulung der Teamleiter und HR-Mitarbeiter, Go-Live. Bei mehr als 3 Standorten oder komplexen Schichtmodellen kann die Einführung auch bis zu einer Woche dauern – immer mit persönlichem Support inklusive.
Laut EuGH und BAG muss ein Zeiterfassungssystem "objektiv, verlässlich und zugänglich" sein. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das konkret: Elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, revisionssichere und manipulationssichere Speicherung, DSGVO-Konformität, DATEV-Exportfähigkeit, gesetzeskonforme Pausenerfassung (ArbZG), Betriebsratskonformität (§ 87 BetrVG) und Skalierbarkeit für Wachstum. Alle diese Anforderungen erfüllt HRTime ab Werk.
Ja, HRTime unterstützt Multi-Standort-Verwaltung für mittelständische Betriebe mit bis zu 5 Niederlassungen. Jeder Standort kann individuelle Arbeitszeitregelungen, Feiertage und Pausenregeln erhalten. Mitarbeiter, die an mehreren Standorten arbeiten, werden einfach dem jeweiligen Standort zugewiesen. Die Auswertungen können wahlweise standortspezifisch oder für den gesamten Betrieb erstellt werden. Der DATEV-Export läuft für alle Standorte gemeinsam oder separat – je nach Ihrem DATEV-Setup.
HRTime ist speziell auf die Anforderungen mittelständischer Betriebe ausgelegt und wird branchenübergreifend eingesetzt: Produktion und Fertigung (Schichterfassung, Terminalstempel), Handwerk und Bau (mobile Erfassung per App, GPS-Nachweis), Handel und Lebensmittel (Multi-Standort, Schichtplanung), Pflege und Gesundheit (Dienstplanung, Nacht- und Feiertagszuschläge), Dienstleistung und Beratung (Projektzeiterfassung) sowie Logistik und Transport (mobile App, Touren-Zeiterfassung).
Schließen Sie sich über 250 mittelständischen Betrieben an, die mit HRTime ihren HR-Aufwand um durchschnittlich 40 % reduziert haben – in 14 Tagen produktiv, mit persönlichem Support.