Teilen

Die Digitale Personalakte Pflicht 2027 – dieses Thema beschäftigt Personalabteilungen in ganz Deutschland. Seit dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Arbeitszeiterfassungspflicht und der fortschreitenden Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung verdichten sich die Hinweise: Ab 2027 könnten Arbeitgeber verpflichtet sein, Personalakten in elektronischer Form zu führen. Ob gesetzliche Pflicht oder faktischer Standard – dieser Artikel klärt den aktuellen Rechtsrahmen, zeigt Aufbewahrungsfristen und liefert einen Praxis-Leitfaden für die Einführung einer digitalen Personalakte in Ihrem Unternehmen.

Digitale Personalakte Pflicht 2027 – Aufbau und Dokumentenstruktur
Aufbau einer digitalen Personalakte: Strukturierte Dokumentenverwaltung statt Papierordner.
Die Infografik zeigt den strukturierten Aufbau einer digitalen Personalakte. Jede Dokumentenkategorie ist als Kachel mit zugehöriger Aufbewahrungsfrist dargestellt.

Digitale Personalakte Pflicht 2027: Was ist eine elektronische Personalakte?

NEU 2026

Eine digitale Personalakte – auch elektronische Personalakte oder E-Akte genannt – ist die softwaregestützte Verwaltung aller personalbezogenen Dokumente eines Mitarbeiters. Dazu gehören Arbeitsverträge, Zeugnisse, Abmahnungen, Krankmeldungen, Fortbildungsnachweise und Lohnabrechnungen. Statt in Papierordnern liegen diese Dokumente in einem DSGVO-konformen Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit rollenbasierten Zugriffsrechten.

Der Unterschied zur gescannten Akte ist wesentlich. Eine digitale Personalakte ist kein PDF-Ordner auf einem Netzlaufwerk, sondern ein strukturiertes System mit Versionierung, Löschautomatik nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen und revisionssicherer Protokollierung aller Zugriffe. Genau diese Eigenschaften machen sie compliance-relevant – und genau deshalb wird die Digitale Personalakte Pflicht 2027 zum zentralen Thema in der HR-Branche.

Technisch basiert eine moderne digitale Personalakte auf einer Cloud-Infrastruktur mit verschlüsselter Datenübertragung (TLS 1.3) und Speicherung in deutschen Rechenzentren. Der Zugriff erfolgt über ein Webportal oder eine mobile App – sowohl für die Personalabteilung als auch für Mitarbeiter im Self-Service. So können Beschäftigte Gehaltsabrechnungen einsehen, Bescheinigungen herunterladen und Dokumente hochladen, ohne die HR-Abteilung zu belasten.

Digitale Personalakte Pflicht 2027: Kommt die gesetzliche Vorgabe wirklich?

Digitale Personalakte Pflicht 2027 – Gesetzliche Grundlagen und Fristen
Rechtslage 2027: Drei Entwicklungen drängen zur digitalen Personalakte.
Die Timeline zeigt die drei rechtlichen Entwicklungen, die zur faktischen Pflicht der digitalen Personalakte ab 2027 führen: BAG-Beschluss, BMAS-Entwurf und EU-Digitalisierungsstrategie.

§ 16 ArbZG

Stand Mai 2026 gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Führung einer digitalen Personalakte. Das Bundesarbeitsgericht hat im Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) zwar die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung bestätigt, die Form der Personalakte bleibt jedoch dem Arbeitgeber überlassen. Trotzdem gibt es drei Entwicklungen, die eine faktische Pflicht ab 2027 wahrscheinlich machen:

  1. BMAS-Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung: Der Entwurf sieht eine elektronische Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten vor. Da Arbeitszeitdaten Teil der Personalakte sind, entsteht ein Systembruch, wenn der Rest der Akte analog bleibt.
  2. EU-Digitalisierungsstrategie: Die europäische Arbeitsbehörde (ELA) fordert bis 2027 eine einheitliche digitale Dokumentation für grenzüberschreitende Beschäftigungsverhältnisse. Das betrifft zunächst Entsendungen, strahlt aber auf nationale Standards aus.
  3. Aufbewahrungspflichten: Die Kombination aus § 257 HGB (6 Jahre für Lohnunterlagen), § 147 AO (10 Jahre für steuerrelevante Dokumente) und § 16 Abs. 2 ArbZG (2 Jahre für digitale Arbeitszeitnachweise) macht eine manuelle Verwaltung zunehmend unpraktikabel. Digitale Systeme mit automatischen Löschfristen lösen dieses Problem.

Die Einschätzung der Branche ist eindeutig: Ob formale Pflicht oder nicht – wer bis 2027 keine digitale Personalakte eingeführt hat, riskiert Compliance-Lücken und Wettbewerbsnachteile im Recruiting. Die Digitale Personalakte Pflicht 2027 ist deshalb weniger eine juristische Frage als eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

Welche Dokumente gehören in die digitale Personalakte?

Nicht jedes Dokument darf in die Personalakte. Die Inhalte unterliegen arbeitsrechtlichen Grenzen. Wer sich mit der Digitale Personalakte Pflicht 2027 befasst, muss deshalb zuerst den Dokumentenkatalog klären – erst danach folgt die Technik. Die folgende Übersicht zeigt, was hineingehört und was nicht.

Inhalte der digitalen Personalakte
Dokumentenart Gehört hinein Aufbewahrungsfrist
Arbeitsvertrag Ja 3 Jahre nach Beendigung
Lohnabrechnungen Ja 6 Jahre (§ 257 HGB)
Arbeitszeitnachweise Ja 2 Jahre (§ 16 Abs. 2 ArbZG)
Zeugnisse / Zertifikate Ja Dauer des Arbeitsverhältnisses + 3 Jahre
Krankmeldungen (AU) Ja Nach Abschluss des Entgeltfortzahlungszeitraums löschen
Abmahnungen Ja (befristet) 2–3 Jahre, dann entfernen (BAG-Rechtsprechung)
Gewerkschaftszugehörigkeit Nein
Private Gesundheitsdaten Nein
Social-Media-Recherchen Nein

Beachten Sie: Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers nach § 83 BetrVG gilt auch für die digitale Personalakte. Jeder Mitarbeiter darf jederzeit seine vollständige Akte einsehen – und Anmerkungen hinzufügen lassen. Dieses Recht muss das System technisch abbilden. In der Praxis bedeutet das: ein Self-Service-Portal mit Leserechten für den Mitarbeiter, ohne Möglichkeit zur Löschung oder Veränderung von Dokumenten. Die meisten HR-Systeme bieten diese Funktion bereits standardmäßig an. Damit erfüllt die Digitale Personalakte Pflicht 2027 einen Anspruch, den die Papierakte nie eingelöst hat: Transparenz auf Knopfdruck, statt Terminvereinbarung mit der Personalabteilung.

DSGVO-Anforderungen an die digitale Personalakte

Digitale Personalakte Pflicht 2027 – DSGVO-Anforderungen Zugriffskonzept
DSGVO-konforme Personalakte: Zugriffskonzept, Löschfristen und Protokollierung.
Die Grafik zeigt das rollenbasierte Zugriffskonzept einer DSGVO-konformen digitalen Personalakte mit vier Berechtigungsstufen von Vollzugriff bis Einsichtsrecht.

Personalakten enthalten besonders schützenswerte Daten nach Art. 9 DSGVO – darunter Gesundheitsdaten (Krankmeldungen) und potenziell Daten zur Gewerkschaftszugehörigkeit. Für die digitale Personalakte gelten daher verschärfte Datenschutzanforderungen. Unternehmen, die die Digitale Personalakte Pflicht 2027 umsetzen wollen, müssen diese vier Kernbereiche beherrschen:

Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG. Eine Einwilligung des Mitarbeiters ist für die Führung der Personalakte nicht erforderlich – die Verarbeitung ist zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich.

Zugriffskonzept: Rollenbasierte Berechtigungen sind Pflicht. Nur befugte Personen in der Personalabteilung dürfen auf die vollständige Akte zugreifen. Führungskräfte sehen maximal ausgewählte Bereiche, IT-Administratoren erhalten technischen, aber keinen inhaltlichen Zugriff.

Löschkonzept: Automatische Löschroutinen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Krankmeldungen werden nach Abschluss der Entgeltfortzahlung entfernt, Abmahnungen nach zwei bis drei Jahren. Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten: nach 6 Monaten.

Protokollierung: Jeder Zugriff auf die digitale Personalakte muss revisionssicher protokolliert werden – wer hat wann welches Dokument eingesehen, geändert oder gelöscht? Diese Protokolle unterliegen selbst der DSGVO und dürfen nicht zur Leistungskontrolle verwendet werden. Die Protokollierung ist nicht optional: Sie ist eine zentrale Anforderung der Datenschutzaufsichtsbehörden und wird bei Prüfungen regelmäßig abgefragt.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Nutzen Sie eine Cloud-Lösung, ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich. Der Vertrag regelt, was der Anbieter mit den Daten tun darf – und was nicht. Prüfen Sie, ob der Serverstandort in Deutschland liegt und ob die Datenübertragung verschlüsselt erfolgt. Ein fehlender AVV ist einer der häufigsten DSGVO-Verstöße in der Praxis.

Wer die Digitale Personalakte Pflicht 2027 ernst nimmt, muss das Datenschutzkonzept vor der technischen Einführung erstellen – nicht danach. Ein Datenschutzverstoß kann nach Art. 83 DSGVO Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes auslösen.

Vorteile der digitalen Personalakte gegenüber Papier

Die Umstellung von der Papierakte auf eine elektronische Personalakte bringt messbare Vorteile – nicht nur für die Personalabteilung, sondern für das gesamte Unternehmen. Wer sich fragt, warum die Digitale Personalakte Pflicht 2027 ein so großes Thema ist, findet die Antwort in den konkreten Zahlen.

Zeitersparnis: Wer ein einzelnes Dokument aus einer Papierakte braucht, ist in der Praxis 10 bis 20 Minuten beschäftigt – Ordner holen, Register durchblättern, Kopie ziehen, zurücksortieren. Im digitalen System dauert derselbe Vorgang Sekunden. Bei fünf Dokumentensuchen am Tag und 220 Arbeitstagen summiert sich die Differenz auf über 200 Stunden pro Jahr, also rund fünf Arbeitswochen, die Ihre Personalabteilung für anspruchsvollere Aufgaben nutzen kann.

Platzersparnis: Ein mittelständisches Unternehmen mit 300 Mitarbeitern benötigt für Papier-Personalakten ca. 15 laufende Meter Regalfläche. Digitale Akten belegen null physischen Platz und sind von jedem Arbeitsplatz zugänglich.

Revisionssicherheit: Papierakten können verloren gehen, beschädigt oder manipuliert werden. Digitale Systeme bieten Versionskontrolle, Änderungshistorie und automatische Backups. Das ist besonders bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entscheidend – ein lückenloses Dokumentenmanagementsystem hat vor Gericht höheren Beweiswert als ein Papierordner.

Compliance-Automatisierung: Aufbewahrungsfristen werden automatisch überwacht. Das System warnt, wenn Dokumente gelöscht werden müssen – oder wenn sie fehlen. So vermeiden Sie Bußgelder und erfüllen die Anforderungen an die Digitale Personalakte Pflicht 2027 proaktiv.

Standortübergreifender Zugriff: Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder Remote-Arbeitsplätzen bietet die digitale Personalakte einen entscheidenden Vorteil: Alle berechtigten Personen greifen auf denselben Datenbestand zu – unabhängig vom Standort. Keine Papierakten verschicken, keine Verzögerungen, keine Kopien. Eine zentrale Quelle der Wahrheit für die gesamte Personalarbeit.

Digitale Personalakte einführen: Checkliste für Arbeitgeber

Digitale Personalakte einführen – Checkliste Unternehmen Arbeitgeber
Checkliste: Sechs Schritte zur Einführung der digitalen Personalakte.
Die Checkliste zeigt die sechs Schritte zur Einführung einer digitalen Personalakte – von der Bestandsaufnahme bis zum unternehmensweiten Rollout mit Zeitangaben.

Art. 88 DSGVO

Die Einführung einer digitalen Personalakte ist ein Projekt – und zwar eines, das systematisch geplant werden muss, wenn am Ende nicht ein digitaler Papierberg stehen soll. Die folgende Checkliste zeigt die wichtigsten Schritte, anwendbar für Unternehmen jeder Größe. Rechnen Sie mit 6 bis 12 Wochen bis zum produktiven Betrieb. Der größte Zeitfaktor ist erfahrungsgemäß nicht die Technik, sondern die Digitalisierung des bestehenden Papierbestands – planen Sie diesen Posten großzügig ein. Als Fahrplan für die Digitale Personalakte Pflicht 2027 hat sich die folgende Reihenfolge bewährt – jede Phase baut auf der vorherigen auf.

  1. Bestandsaufnahme: Wie viele Personalakten existieren? In welchem Format (Papier, PDF, gemischt)? Welche Dokumente sind vollständig, welche fehlen? Planen Sie für die Inventur 1 bis 2 Wochen ein.
  2. Datenschutzkonzept erstellen: Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO anlegen. Zugriffskonzept definieren. Löschfristen dokumentieren. Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat verhandeln – die digitale Personalakte unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
  3. Software auswählen: Achten Sie auf fünf Kriterien: DSGVO-Konformität (Serverstandort Deutschland), ISO 27001-Zertifizierung, DATEV-Schnittstelle, rollenbasiertes Berechtigungskonzept und OCR-Erkennung für gescannte Dokumente. HRTime bietet eine integrierte digitale Personalakte mit allen fünf Kriterien – ab 4,50 pro Mitarbeiter und Monat.
  4. Bestandsakten digitalisieren: Scannen Sie bestehende Papierakten mit OCR-Erkennung. Sortieren Sie nach dem Dokumentenkatalog aus der Tabelle oben. Entfernen Sie Dokumente, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist – das ist auch eine Datenschutz-Pflicht.
  5. Pilotphase: Starten Sie mit einer Abteilung (20 bis 40 Mitarbeiter). Testen Sie die Kernprozesse: Dokumenten-Upload, Suchfunktion, Einsichtsrecht, Löschautomatik. Sammeln Sie Feedback und passen Sie Zugriffsrechte an.
  6. Rollout und Schulung: Nach erfolgreichem Pilot folgt der unternehmensweite Rollout. Schulen Sie alle Beteiligten – Personalabteilung, Führungskräfte und Mitarbeiter (für das Self-Service-Portal). Kommunizieren Sie das Einsichtsrecht transparent.

Häufige Fehler bei der Einführung der digitalen Personalakte

Auch bei einem strukturierten Vorgehen passieren Fehler. Die folgenden drei Probleme treten in der Praxis am häufigsten auf – und jedes davon kann die Einführung um Wochen verzögern oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer die Digitale Personalakte Pflicht 2027 rechtzeitig umsetzen will, sollte diese Fallstricke kennen:

Fehler 1 – Scan ohne Struktur: Unternehmen scannen ihre gesamten Papierakten ein, ohne sie zu kategorisieren. Das Ergebnis: Ein digitaler Papierberg, der genauso unübersichtlich ist wie der physische. Dokumente ohne Metadaten, ohne Zuordnung zu einem Mitarbeiter und ohne korrekte Benennung sind im Alltag nutzlos. Lösung: Definieren Sie zuerst den Dokumentenkatalog mit klaren Kategorien – Vertrag, Lohn, Arbeitszeit, Zeugnis, Gesundheit – und einheitlichen Dateinamen. Dann erst scannen.

Fehler 2 – Kein Löschkonzept: Ohne automatische Löschfristen sammeln sich Daten an, die längst gelöscht sein müssten. Das verstößt gegen den DSGVO-Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Ein konkretes Beispiel: Krankmeldungen eines Mitarbeiters aus dem Jahr 2019 liegen noch in der Akte, obwohl die Entgeltfortzahlung längst abgeschlossen ist. Lösung: Löschfristen im System hinterlegen und regelmäßig prüfen.

Fehler 3 – Betriebsrat übergehen: Die digitale Personalakte ist eine technische Einrichtung zur Überwachung nach § 87 BetrVG. Ohne Betriebsvereinbarung kann der Betriebsrat die Nutzung untersagen. In der Praxis bedeutet das: Der Betriebsrat kann die gesamte Einführung stoppen, auch wenn das System bereits eingekauft und eingerichtet ist. Lösung: Betriebsrat von Anfang an einbinden – nicht erst nach der Softwareauswahl.

Aufbewahrungsfristen für die digitale Personalakte im Überblick

Aufbewahrungsfristen Personalakte – Übersicht Rechtsgrundlagen 2026
Aufbewahrungsfristen: Automatische Überwachung statt manueller Fristenkontrolle.
Das Dashboard zeigt die automatische Fristenüberwachung einer digitalen Personalakte. Dokumententypen sind mit Countdown-Anzeigen und Farbcodierung versehen.

Die korrekte Einhaltung der Aufbewahrungsfristen ist einer der wichtigsten Gründe, die Digitale Personalakte Pflicht 2027 jetzt anzugehen. Manuelle Systeme können diese Fristen nicht zuverlässig überwachen – und ein Verstoß hat Konsequenzen. Werden Dokumente zu früh gelöscht, fehlen bei Rechtsstreitigkeiten wichtige Beweismittel. Werden sie zu spät gelöscht, verstoßen Sie gegen den DSGVO-Grundsatz der Speicherbegrenzung. Die wichtigsten Fristen im Überblick, Stand 2026:

Aufbewahrungsfristen Personalakte
Dokumentenart Frist Rechtsgrundlage
Arbeitszeitnachweise 2 Jahre § 16 Abs. 2 ArbZG
Arbeitsvertrag / Änderungen 3 Jahre nach Beendigung § 195 BGB (Verjährung)
Lohn- und Gehaltsabrechnungen 6 Jahre § 257 HGB
Buchungsbelege (z. B. Lohnbelege) 8 Jahre § 147 Abs. 3 AO (seit 01.01.2025)
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse 10 Jahre § 147 Abs. 3 AO
Unfallmeldungen 5 Jahre § 193 SGB VII
Bewerbungsunterlagen (Absagen) 6 Monate Empfehlung (Klagefrist § 15 Abs. 4 AGG: 2 Monate)

 

Fristverkürzung seit 2025 beachten

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse bleibt es bei zehn Jahren. Hinterlegen Sie beide Fristen getrennt im System – eine pauschale Zehn-Jahres-Regel führt sonst dazu, dass Lohnbelege länger gespeichert werden als erlaubt.

Ein digitales System überwacht diese Fristen automatisch. Vor Ablauf erhalten Sie eine Benachrichtigung, nach Ablauf erfolgt die Löschung – revisionssicher protokolliert und jederzeit nachweisbar gegenüber der Aufsichtsbehörde. So erfüllen Sie die Anforderungen an die Digitale Personalakte Pflicht 2027 ohne manuellen Aufwand.

 

Betriebsprüfung: Vorlagefristen einhalten

Bei einer Prüfung durch das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung müssen Sie relevante Unterlagen innerhalb angemessener Frist vorlegen. Ein System mit Suchfunktion und Export verkürzt die Vorbereitung erheblich. Fehlende Dokumente fallen sofort auf, weil unvollständige Akten über Pflichtfelder markiert werden – in Papierakten bleibt genau das häufig unbemerkt, bis der Prüfer danach fragt.

Ein weiterer Vorteil: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ändern Aufbewahrungsfristen regelmäßig. In einem manuellen System muss jede Änderung händisch nachgepflegt werden. Eine digitale Personalakte aktualisiert die Fristen zentral – einmal konfiguriert, wirkt die Änderung auf alle betroffenen Akten gleichzeitig. Das spart nicht nur Zeit, sondern eliminiert das Risiko vergessener Anpassungen.

Fazit: Digitale Personalakte Pflicht 2027 – Jetzt handeln statt abwarten

Ob die Digitale Personalakte Pflicht 2027 formal im Gesetz steht oder nicht – die faktische Notwendigkeit ist bereits da. Aufbewahrungsfristen, DSGVO-Anforderungen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt machen die elektronische Personalakte zum Standard. Unternehmen, die jetzt handeln, verschaffen sich einen Compliance-Vorsprung und sparen langfristig Zeit und Kosten.

Beginnen Sie mit der Bestandsaufnahme, erstellen Sie ein Datenschutzkonzept und wählen Sie eine HR-Software mit integrierter digitaler Personalakte. Mit HRTime setzen Sie die Einführung in 48 Stunden um – inklusive DSGVO-konformer Löschautomatik, rollenbasiertem Zugriffskonzept und deutschem Rechenzentrum mit ISO 27001-Zertifizierung ab 4,50 pro Mitarbeiter und Monat.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Personalakte

Autorenfoto: Marek Rosiek
Marek Rosiek
Head of Customer Success & Redakteur

Als Head of Customer Success bei HRTime begleitet Marek Rosiek mit 15 Jahren HR-Erfahrung die Umstellung auf die elektronische Personalakte – von der Bestandsaufnahme bis zum Löschkonzept.

LinkedIn-Profil
Rechtssicher starten

Jetzt rechtssicher umstellen

Über 250 Unternehmen vertrauen auf HRTime.