HR-Lexikon: A1-Zertifikat

<strong>Definition: A1-Zertifikat</strong> Das A1-Zertifikat bestätigt, dass eine entsandte Person in einem anderen EU-Land weiterhin im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes versichert ist. Es dient der Vermeidung doppelter Sozialversicherungsbeiträge und ist ein Nachweis bei behördlichen Kontrollen. Ohne dieses Zertifikat drohen Geldstrafen oder Einschränkungen bei der Arbeit im Ausland.

A1-Zertifikat

A1-Bescheinigung
A1-Zertifikat
HR-Lexikon Sozialversicherungsrecht

A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Beschei­ni­gung? Die A1-Bescheinigung ist ein zentrales Dokument im europäischen Sozialversicherungsrecht. Sie bestätigt, dass für Arbeitnehmer und Selbstständige während einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Land oder der Schweiz weiterhin die Sozialversicherungsvorschriften ihres Heimatlandes gelten. Dies verhindert eine doppelte Beitragspflicht in mehreren Ländern und erleichtert die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität. Für Unternehmen, die […]

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