HR-Lexikon: vorbeschäftigungsverbot

Ein Vorbeschäftigungsverbot schützt Unternehmen davor, dass Mitarbeitende unmittelbar nach einer Kündigung beim direkten Wettbewerber tätig werden. Arbeitgeber setzen das Verbot aktiv durch, um Geschäftsgeheimnisse zu sichern. Mitarbeitende beachten die Regeln und verhindern so Nachteile für das Unternehmen.

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Sachgrundlose Befristung
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HR-Lexikon Arbeitsrecht

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