HR-Lexikon: Überstunden Freizeitausgleich

Der Überstunden Freizeitausgleich gewährt Mitarbeitern Ausgleich für zusätzliche Arbeitsstunden im Rahmen der betrieblichen Regelungen. Das System erfasst Überstunden, plant den Ausgleich und steuert Arbeitszeiten gezielt. Mitarbeiter steuern die Arbeitsprozesse aktiv und überwachen sie regelmäßig, um Effizienz und Fairness sicherzustellen.

Überstunden Freizeitausgleich

Mehrarbeit
Überstunden Freizeitausgleich
HR-Lexikon Arbeitsrecht

Mehrarbeit

Mehrarbeit sind Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Dabei darf diese nicht mit Überstunden verwechselt werden, da es Überschneidungen gibt. Mehrarbeit kann je nach Arbeitsvertrag unbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich nicht länger als vereinbart arbeiten, es sei denn, es besteht eine betriebliche Notwendigkeit. In Deutschland gibt es klare Regelungen zu […]

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