HR-Lexikon: Stilllegung

Die Stilllegung bezeichnet die dauerhafte oder vorübergehende Einstellung von betrieblichen Aktivitäten oder Anlagen. Sie erfolgt aus wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Gründen und erfordert eine sorgfältige Planung. Eine geordnete Stilllegung trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Stilllegung

Betriebsurlaub
Stilllegung
HR-Lexikon Arbeitsrecht

Betriebsurlaub

Ein wichtiger Bestandteil der Urlaubsplanung ist der Betriebsurlaub. Er regelt gemeinsame Urlaubszeiten für alle Mitarbeiter und sorgt für eine geordnete Betriebsführung. Außerdem ermöglicht er die Stilllegung des Betriebs, etwa zur Inventur oder Wartung. Er ist besonders nützlich in Branchen wie der Industrie sowie im Handel. Auf www.hrtime.de findest du alle Infos dazu, denn wir bieten […]

Alle Begriffe im HR-Lexikon anzeigen