HR-Lexikon: Nachtarbeit

Nachtarbeit umfasst Arbeitszeiten überwiegend zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr. Unternehmen setzen besondere Schutzmaßnahmen ein, um gesundheitliche Risiken für Mitarbeitende zu minimieren. Sie regeln Nachtarbeit aktiv, erfüllen betriebliche Anforderungen und schützen die Mitarbeiter wirksam.

Nachtarbeit

Jugendarbeitsschutzgesetz
Nachtarbeit
HR-Lexikon Arbeitsrecht

Jugendarbeitsschutzgesetz

  Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ein zentrales Gesetz im deutschen Arbeitsrecht. Es schützt junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren vor Überlastung und Gefahren am Arbeitsplatz. Außerdem regelt es Arbeitszeiten, Pausen und Tätigkeiten für Jugendliche. Es ist besonders wichtig für Unternehmen, die Azubis oder Ferienjobber beschäftigen. Auf www.hrtime.de findest du alle Infos dazu. Denn wir bieten auch […]

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