HR-Lexikon: kettenbefristung

Eine Kettenbefristung beschreibt aktiv die aufeinanderfolgende Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen. Unternehmen nutzen sie, um Personal flexibel und planbar einzusetzen. Mitarbeitende haben dadurch zeitlich begrenzte Verträge, während Unternehmen regelmäßig prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung oder Beendigung sinnvoll ist.

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Sachgrundlose Befristung
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HR-Lexikon Arbeitsrecht

Sachgrundlose Befristung

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