HR-Lexikon: Europäische A1-Bescheinigung

Die Europäische A1-Bescheinigung bestätigt aktiv, dass ein Mitarbeitender während einer Entsendung im Ausland weiterhin sozialversichert im Heimatland ist. Sie regelt Versicherungspflichten und verhindert Doppelversicherungen. Unternehmen nutzen die A1-Bescheinigung, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, administrativen Aufwand zu reduzieren und die Einhaltung internationaler Sozialvorschriften sicherzustellen.

Europäische A1-Bescheinigung

A1-Bescheinigung
Europäische A1-Bescheinigung
HR-Lexikon Sozialversicherungsrecht

A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Beschei­ni­gung? Die A1-Bescheinigung ist ein zentrales Dokument im europäischen Sozialversicherungsrecht. Sie bestätigt, dass für Arbeitnehmer und Selbstständige während einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Land oder der Schweiz weiterhin die Sozialversicherungsvorschriften ihres Heimatlandes gelten. Dies verhindert eine doppelte Beitragspflicht in mehreren Ländern und erleichtert die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität. Für Unternehmen, die […]

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