HR-Lexikon: BEEG

<div>BEEG im HR regelt Elterngeld und Elternzeit für Mitarbeiter, um Familien finanziell zu unterstützen. Es folgt gesetzlichen Vorgaben und hilft, Beruf und Privatleben zu verbinden. Unternehmen setzen es ein, um Eltern zu fördern und Zufriedenheit zu steigern.</div> Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

BEEG

Elternzeit
BEEG
HR-Lexikon Arbeitsrecht

Elternzeit

Elternzeit ist die unbezahlte berufliche Auszeit für Mütter und Väter in Deutschland, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Seit 2007 regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) diesen Anspruch: Bis zu 36 Monate pro Kind sind möglich, flexibel bis zum 8. Geburtstag. Im Jahr 2021 nutzten 25 % der Mütter und nur 1,6 % der […]

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