HR-Lexikon: Arbeitnehmerentsendung

<p class="entry-title"><strong>Arbeitnehmerentsendung:</strong></p> Die Arbeitnehmerentsendung bezeichnet die vorübergehende Ausübung einer Tätigkeit durch einen Mitarbeiter in einem anderen Land, während der Arbeitsvertrag im Heimatland Gültigkeit behält. In der Regel erfolgt dies innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Tochtergesellschaften. Während dieser Entsendung gelten besondere Regelungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Besteuerung, die sowohl das Herkunfts- als auch das Zielland betreffen.

Arbeitnehmerentsendung

A1-Bescheinigung
Arbeitnehmerentsendung
HR-Lexikon Sozialversicherungsrecht

A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Beschei­ni­gung? Die A1-Bescheinigung ist ein zentrales Dokument im europäischen Sozialversicherungsrecht. Sie bestätigt, dass für Arbeitnehmer und Selbstständige während einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Land oder der Schweiz weiterhin die Sozialversicherungsvorschriften ihres Heimatlandes gelten. Dies verhindert eine doppelte Beitragspflicht in mehreren Ländern und erleichtert die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität. Für Unternehmen, die […]

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