HR-Lexikon: Abfindung und Arbeitslosengeld

<strong>Abfindung und Arbeitslosengeld:</strong> Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung wird in der Regel eine Abfindung gezahlt, die in der Regel steuerpflichtig ist. Die Abfindung ist als Einkommensersatz zu betrachten, was Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben kann. So kann eine Abfindung die Sperrzeit des Arbeitslosengeldes verlängern. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig vor Erhalt der Abfindung arbeitslos zu melden.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Abfindung
Abfindung und Arbeitslosengeld
HR-Lexikon Arbeitsrecht

Abfindung

Was ist eine Abfindung? Eine Abfindung ist eine einmalige Geldleistung, die im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht wird. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und mögliche finanzielle Nachteile, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergehen. Abfindungen werden in der Regel im Rahmen von Verhandlungen zwischen […]

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