HR-Lexikon: Abfindung nach Kündigung

<strong>Definition für Abfindung nach der Kündigung:</strong> Nach einer Kündigung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, sie ist vertraglich, tarifvertraglich oder in einem Sozialplan geregelt. Häufig wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt. Die Höhe der Abfindung richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Verdienst; als Faustformel gelten 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Abfindung nach Kündigung

Abfindung
Abfindung nach Kündigung
HR-Lexikon Arbeitsrecht

Abfindung

Was ist eine Abfindung? Eine Abfindung ist eine einmalige Geldleistung, die im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer erbracht wird. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und mögliche finanzielle Nachteile, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergehen. Abfindungen werden in der Regel im Rahmen von Verhandlungen zwischen […]

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