HR-Lexikon: A1-Nachweis

<strong>A1-Nachweis:</strong> Der A1-Nachweis bestätigt, dass eine entsandte Person in einem anderen EU-Land weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes unterliegt. Er ist ein offizielles Dokument, das dazu dient, doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden und rechtliche Klarheit zu schaffen. Andernfalls drohen Bußgelder oder Probleme bei Kontrollen im Ausland.

A1-Nachweis

A1-Bescheinigung
A1-Nachweis
HR-Lexikon Sozialversicherungsrecht

A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Beschei­ni­gung? Die A1-Bescheinigung ist ein zentrales Dokument im europäischen Sozialversicherungsrecht. Sie bestätigt, dass für Arbeitnehmer und Selbstständige während einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Land oder der Schweiz weiterhin die Sozialversicherungsvorschriften ihres Heimatlandes gelten. Dies verhindert eine doppelte Beitragspflicht in mehreren Ländern und erleichtert die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität. Für Unternehmen, die […]

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