HR-Lexikon: A1-Formular

<strong>A1-Formular:</strong> Der Vordruck A1 bescheinigt, dass eine in ein anderes EU-Land entsandte Person weiterhin dem Sozialversicherungsrecht ihres Herkunftslandes unterliegt. Es dient dazu, doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Arbeitgeber oder Selbständige müssen den Vordruck vor der Entsendung beantragen, um bei Kontrollen Nachweise vorlegen zu können.

A1-Formular

A1-Bescheinigung
A1-Formular
HR-Lexikon Sozialversicherungsrecht

A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Beschei­ni­gung? Die A1-Bescheinigung ist ein zentrales Dokument im europäischen Sozialversicherungsrecht. Sie bestätigt, dass für Arbeitnehmer und Selbstständige während einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Land oder der Schweiz weiterhin die Sozialversicherungsvorschriften ihres Heimatlandes gelten. Dies verhindert eine doppelte Beitragspflicht in mehreren Ländern und erleichtert die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität. Für Unternehmen, die […]

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