HR-Lexikon: A1-Bescheinigung EU

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass ein Arbeitnehmer bei einer vorübergehenden Tätigkeit in einem EU-Land weiterhin dem Sozialversicherungsrecht seines Heimatlandes unterliegt. Sie verhindert doppelte Sozialversicherungsbeiträge und sorgt für klare rechtliche Verhältnisse. Arbeitgeber oder Selbstständige müssen diese Bescheinigung vor der Entsendung beantragen, um sozialversicherungsrechtliche Probleme zu vermeiden.

A1-Bescheinigung EU

A1-Bescheinigung
A1-Bescheinigung EU
HR-Lexikon Sozialversicherungsrecht

A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Beschei­ni­gung? Die A1-Bescheinigung ist ein zentrales Dokument im europäischen Sozialversicherungsrecht. Sie bestätigt, dass für Arbeitnehmer und Selbstständige während einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Land oder der Schweiz weiterhin die Sozialversicherungsvorschriften ihres Heimatlandes gelten. Dies verhindert eine doppelte Beitragspflicht in mehreren Ländern und erleichtert die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität. Für Unternehmen, die […]

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