HR-Lexikon: Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht regelt die Grundlagen der sozialen Sicherheit. Es umfasst die Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Dabei legt es fest, welche Rechte und Pflichten Versicherte, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger haben. Ziel ist es, Menschen bei Krankheit, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit finanziell abzusichern.

Sozialversicherungsrecht

A1-Bescheinigung
Sozialversicherungsrecht
HR-Lexikon Sozialversicherungsrecht

A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Beschei­ni­gung? Die A1-Bescheinigung ist ein zentrales Dokument im europäischen Sozialversicherungsrecht. Sie bestätigt, dass für Arbeitnehmer und Selbstständige während einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU- oder EWR-Land oder der Schweiz weiterhin die Sozialversicherungsvorschriften ihres Heimatlandes gelten. Dies verhindert eine doppelte Beitragspflicht in mehreren Ländern und erleichtert die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität. Für Unternehmen, die […]

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